Terms and conditions

Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Angebote

Unsere Angebote sind bezüglich der Preise- und Liefermöglichkeiten stets freibleibend

II. Preise

Die Preise verstehen sich ohne Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer und ab Werk ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und Verpackung, auch bei Teillieferungen. Die Mehrwertsteuer sowie die Kosten für Fracht, Porto, Versicherung und Verpackung werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise, es sei denn, dass die Lieferzeit kürzer als 4 Monate – vom Vertragsschluss an gerechnet - ist. In diesem Fall gelten die zum Zeitpunkt des Datums der Auftragsbestätigung gültigen Listenpreise.

III. Auftragsannahme

Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt bzw. ausgeliefert wird. Bei einem Auftragsumfang von netto unter EURO 100,- werden EURO 25,- als Abwicklungskostenanteil berechnet.
Ergänzungen, Änderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Der Besteller ist für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen wie Zeichnungen, Lehren, Muster und dergleichen verantwortlich. Eine Haftung unsererseits im Hinblick auf diesbezügliche Unrichtigkeiten ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mündliche Angaben über Abmessungen und dergleichen bedürfender schriftlichen Bestätigung.
Bei Sonderwerkzeugen und nicht Serienfertigungen gelten folgende Über- bzw. Unterlieferungsquoten als vereinbart:

Bis zu 6 Stück = 1 Stück
Ab 7-12 Stück = 2 Stück
Ab 13-30 Stück = 3 Stück
Über 302 Stück = 10 % der Bestellmenge

IV. Lieferterm

Die Lieferfrist ist nur bindend, wenn sie von uns ausdrücklich als bindend bestätigt wird. Für Lieferungsverzögerungen und die Unmöglichkeit der Lieferung haften wir nur, wenn und soweit sie von uns zu vertreten sind. Teillieferungen sind zulässig.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ende der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist.

V. Lieferung

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Abweichungen vom Lieferschein oder der Rechnung sind innerhalb von 12 Tagen nach Empfang der Ware bei uns schriftlich zu melden.
Die Zahlungen sind in EURO innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto zu leisten. Für Zahlungen gelten die, in der Rechnung aufgeführten, Fristen, die entsprechend vom Rechnungsdatum an gerechnet gelten. Rechnungsbeträge unter EURO 150,- sowie reine Lohnarbeiten wie Nachschärfen oder Reparaturen sind auf jeden Fall ohne Abzug binnen der in der Rechnung aufgeführten Frist zahlbar.
Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der für uns zuständigen Landeszentralbank berechnet.
Die Aufrechnung mit etwaigen von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft.

VI. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der vertragsgegenständlichen Forderungen unser Eigentum. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei uns.
Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir nach Mahnung mit Fristsetzung von 14 Tagen ab Datum des Mahnschreibens zur Rücknahme berechtigt und der Besitzer zur Herausgabe verpflichtet. Unsere Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

VII. Haftung und Gewährleistung

Hinsichtlich der Ausführung unserer Standardwerkzeuge gelten unsere Katalogangaben, die jedoch einer technischen Weiterentwicklung unterworfen sind. Durch diese Weiterentwicklungen bedingte Änderungen berechtigen nicht zu Reklamationen.
Unsere Haftung für einen Schaden aus Vertragsverletzung bzw. aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen ist ausgeschlossen, soweit die Verletzung nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder Unterlassen beruht.
Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich darauf, dass wir mangelhafte Teile unentgeltlich ausbessern oder nach unserer Wahl neu liefern, wobei dem Besteller das Recht vorbehalten ist, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Witten.
Wir sind berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

IX. Datenschutz

Gemäß § 26 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSchG) geben wir Ihnen bekannt, dass wir Ihre Daten zum Zwecke der Geschäftsabwicklung in unserer EDV-Anlage gespeichert haben.


Hier können Sie sich die aktuellen und verbindlichen AGB's herunterladen.

» Download der AGB

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